Hauptuntersuchung (HU) inkl. Teiluntersuchung Abgas (AU)

gemäß § 29 StVZO

 

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grund für diese – in der  Regel alle zwei Jahre wiederkehrende Untersuchung für PKW, LKW bis 6T, Anhänger, Zweiräder, Arbeitsmaschinen und Wohnmobile - ist der § 29 der StVZO. Bei der Hauptuntersuchung werden Fahrzeuge auf Funktion und Sicherheit, z.B. der Bremsanlage, Lenkung, Lichtanlage, Bereifung usw., überprüft. Es soll so sichergestellt werden, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen.

 

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen. Diese Untersuchung ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 und kann gleichzeitig mit der HU von einem Prüfingenieur der KÜS durchgeführt werden. Ein Nichtbestehen der Teiluntersuchung Abgas führt gleichzeitig auch zu einem negativen Abschluss der Hauptuntersuchung. Wird die Teiluntersuchung Abgas getrennt von der Hauptuntersuchung durchgeführt (z.B. in einer dafür autorisierten Werkstatt), ist der Nachweis des Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung vorzulegen.

 

 

 

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Änderungsabnahme (Begutachtung § 19 Abs. 3 (StVZO)

 

Der Fahrzeugteilemarkt wird überschwemmt von Fahrzeugteilen, mit denen man sein Auto, Motorrad oder Quad individuell verändern kann. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.

 

Die Änderungsabnahme (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) ist der Bereich, in dem der Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation tätig werden darf.

 

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Prüfungen nach § 41 und § 42 BOKraft

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Prüfungen von Gasanlangen (LPG und Erdgas)

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GWP (wiederkehrende Gasprüfung), zusätzliche Untersuchung
für gasbetriebene Fahrzeuge

 

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Vergabe von Feinstaubplaketten

 

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KÜS-Prüfstelle Wilhelmshaven

Dipl.-Ing. (FH) Marcus Tüngler · Ebkeriege 14 · 26389 Wilhelmshaven

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